Mit Wirkung ab 3. Mai 2010
Alle wichtigen Infos, ausführlich erklärt die ständig aktualisiert werden, sind auf unserer Partnerseite zu finden.
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https://www.chiennormandie.de/corona02-2021/
Ab 16. Januar 2021 wird die Ausgangssperre in Frankreich verschärft und es gilt landesweit eine Sperrstunde von 18 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf das Haus oder Domizil (z.B. Wohnmobil) nur aus einem triftigem Grund und mit einem Passierschein verlassen werden. Somit sind auch Fahrten mit dem Fahrzeug verboten, Wohnmobil-Reisende sollten bis 18 Uhr also einen Stellplatz erreicht haben.
Alle weiteren Einzelheiten sind unserem Update vom 01.12.2020 zu entnehmen. Für detailierte Infos zu den Covid-19 Maßnahmen in Frankreich empfehlen wir die die Beiträge folgender Seiten:
Während Deutschland kurz vor Weihnachten einem neuen und harten Lockdown zusteuert, sind die Infektionszahlen in Frankreich gefallen, vielleicht nicht zuletzt durch die harten Maßnahmen. Geschäfte mussten cirka vier Wochen schließen, dazu herrschte eine strikte Ausgangssperre. Um das Haus oder die Wohnung zu verlassen, benötigte jeder eine zertifizierte Selbstauskunft über seinen Aufenthalt im Freien, der in einen maximalen Umkreis von 1 km und nicht länger als eine Stunde pro Tag dauern durfte.
Die neuen Maßnahmen wurden daher angepasst und sind ab 15. Dezember gültig, über welche unsere französischen Freunde nach der "Zwangshaft" sicherlich erfreut sind, obwohl es weiterhin Beschränkungen gibt.
Hier für Frankreich-Reisende nun das Wichtigste in Kürze, wobei diese neue Vorschriften auch für ausländische Personen Gültigkeit haben.
Update vom 01.12.2020
Unser Tipp: Beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, nicht nur Ihrer Gesundheit zuliebe, diese Reisebeschränkungen, auch wenn manche Urlauber melden, dass sie trotz Verbot durch Frankreich nach Spanien in den Urlaub gefahren sind - es gibt auch viele Ladendiebe, die nicht erwischt werden. Ebenso mussten aber auch einige die traurige Erfahrung machen, dass sie neben der Bußgeldzahlung die sofortige und direkte Rückreise nach Deutschland antreten mussten; dass ist umso ärgerlicher, wenn man bereits 600 km und mehr in Frankreich zurückgelegt hat.
Update vom 31.10.2020
Nicht nur touristische Reisen (siehe Beitrag unten vom 29.10.20) sind nicht mehr erlaubt, auch bei Transitreisen gelten strenge Vorschriften und sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Dies betrifft alle, die mit ihrem Fahrzeug Frankreich zwecks ihrer Reise lediglich durchqueren wollen, um zum Beispiel nach Spanien oder Italien zu reisen, oder umgekehrt, obwohl die Binnengrenzen offen sind.
Während des Teil-Lockdowns im November sind Reisende in Frankreich aus dem Ausland unerwünscht. An den Grenzen ist daher mit verstärkten Kontrollen und möglicherweise auch Zurückweisungen (wenn man keinen triftigen Grund angeben kann) zu rechnen. Dies Kontrollen werden auch im Land, auf fast allen Straßen durchgeführt.
Die Einreise und der Transit ist nur gestattet, wenn
Ausführliche Informationen auf Deutsch finden Sie hier:
Mein Frankreich Auswärtiges Amt
Einreise nach Frankreich von Ausländern (auch Transitverkehr):
Der Verkehr auf dem Staatsgebiet unterliegt strengen Vorschriften. Die Einzelheiten dieser Maßnahmen sind vom Innenministerium genau festgelegt worden
Kurz gesagt, Staatsangehörige des europäischen Raums können nur nach Frankreich einreisen:
Touristische Reisen sind untersagt,
Doch was bedeutet "Touristische Reise"?
Fazit:
Beispiel:
Aus unserer Sicht darf somit ein EU-Staatsangehöriger von Spanien nach Frankreich einreisen, um seinen Hauptwohnsitz (nachweisbar durch Personalausweis) in Frankreich oder in seinem Heimatland zu erreichen.
Unser Ratschlag: Reisen nach oder durch Frankreich, ausgenommen die Rückreise zum Hauptwohnsitz nach Deutschland, sollten vermieden werden. Die Gefahr einer hohen Geldstrafe oder die Aufforderung der sofortigen Rückreise ist groß.
Hinweis: Alle Informationen und Auskünfte sind ohne Gewähr und erfolgen nach unserem besten Wissen. Unsere Recherchen basieren auf den staatlichen und offiziellen Seiten. Kurzfriste Veränderungen und neue Vorschriften sind im Hinblick auf die derzeitige Situation täglich möglich. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt zur 100% Sicherheit bei den entsprechenden Behörden.
29.10.2020
Am 28.10 hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron den erneuten landesweiten Lockdown und die Ausgangssperre verkündet. Seit heute sind die genauen Regeln bekannt. Wir beschränken uns hier nur auf Vorschriften, die den mobilen Urlauber mit Wohnmobil oder Caravan betreffen.
Kurzum: Mobiles Reisen in Frankreich ist derzeit nicht möglich - geahndet wird mit Bußgeldern ab 135 Euro
Auch hier in Deutschland wurden neue Maßnahmen verkündet, aber die Franzosen trifft es weitaus härter. So dürfen dürfen die Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnungen nur noch zum Einkaufen, für Arztbesuche oder für eine Stunde für Sport oder Spaziergänge mit dem entsprechenden Dokument verlassen.
Für alle, die sich mit dem Thema tiefer beschäftigen möchten, empfehlen wir folgende externe Links
Chien Normandie (deutsch) Le Monde du Camping-Car (frz.) Le Parisien (frz.) Gouvernement (frz.)
15. Oktober 2020
Vorwort
Ja, man kann nach Frankreich reisen. Auch dort gibt es wie in Deutschland Gebiete mit einer sehr geringen Infektionsrate.
Wir raten aber Arbeitnehmern und Familien mit Schülern, wegen einem evtl. Lohn- und Schulausfall im Hinblick auf die Quarantäne, von einer Reise über die Herbstferien davon ab, ebenso den gesundheitlich gefährdeten Personengruppen.
Diese Information dient somit überwiegend Rentnern, Privatiers, digitalen Nomaden und anderen Personen, die mit diesen Einschränkungen und dem Risiko leben können.
Einreise
Trotz steigender Infektionszahlen und fast täglich neuen Hiobsbotschaften und Regeln ist die Einreise nach Frankreich weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Ein Coronatest muss nicht vorgelegt werden.
Ausreise
Wer von Frankreich nach Deutschland wieder einreist, muss sich 48 Stunden vor oder nach der Wiedereinreise nach Deutschland auf Corona testen lassen und solange in Quarantäne bleiben, bis das Testergebnis vorliegt.
Wegen der rasant steigenden Corona-Zahlen hat die französische Regierung die Corona-Beschränkungen nochmals verschärft. Zwischenzeitlich gilt in über 46 Departements wieder die Ausgangssperre. So darf zwischen 21 Uhr abends und sechs Uhr morgens das Haus nicht mehr verlassen werden, somit gilt auch ein Fahrverbot während dieser Zeit. Dies betrifft auch Wohnmobilfahrer, auch sie dürfen ab 21 Uhr ihr Fahrzeug nicht mehr verlassen oder bewegen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 135 Euro.
Krankenversicherung
Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn, ob Ihre Krankenversicherung im Ausland Epidemien oder Pandemien vom Versicherungsschutz oder im Fall einer Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausschließt. Dies betrifft auch Reise-Krankenversicherungen. Externe Info
Wohnmobilstellplätze
Anstatt die bekannten und hochgelobten Stellplätze anzufahren, wie man sie in deutschen Stellplatzführer findet, sollte man über andere Stellplatzführer und Apps Plätze wählen, die mehr Plätze vorstellen, und welche vielleicht nicht mit 5 Sternen bewertet sind und nicht in einem Risikogenbiet liegen. Hier empfehlen wir folgende Stellplatzführer: Park4night CampercontactCampingcar-info
Winter, Kälte und Gas
Bei winterlichen tiefen Temperaturen geht bei manchen bereits nach 48 Stunden das Gas zur Neige, und nur wenige haben mehr als zwei Flaschen an Bord. Damit nicht schon der Urlaub wegen Gasmangel nach 4-6 Tagen zu Ende ist, sollte man sich bereits vor Reisebeginn mit einem Adapter oder Gasschlauch (G2) ausrüsten, um eine französische Gasflasche nutzen zu können. Alle wichtigen Infos dazu haben wir auf unserer Seite "Gas" erklärt.
Campingplätze
sind ab Ende September meist "Mangelware". Nur sehr wenige, ausgenommen in den Wintersportgebieten, haben zwischen Oktober und Ostern geöffnet.
Das sollten Sie unbedingt beachten
Gefährdete Departements
Die französische Regierung hat ihrerseits eine Reihe von Départements als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.
Dies sind derzeit die Départements Ain 01, Alpes-de-Haute-Provence 04, Hautes-Alpes 05, Alpes-Maritimes 06, Ariège 09, Aude 11, Aveyron 12, Bouches-du-Rhône 13, Calvados 14, Charente 16, Corrèze 19, Corse-du-Sud 2A, Haute-Corse 2B, Côte-d‘Or 21, Doubs 25, Drôme 26, Eure 27, Gard 30, Haute-Garonne 31, Gers 32, Gironde 33, Hérault 34, Ille-et-Vilaine 35, Indre-et-Loire 37, Isère 38; Landes 40, Loire 42, Haute-Loire 43, Loire-Atlantique 44 ; Loiret 45, Lozère 48, Maine-et-Loire 49, Marne 51, Haute-Marne 52, Meurthe-et-Moselle 54, Morbihan 56, Nièvre 58, Nord 59, Oise 60, Pas-de-Calais 62, Paris 75, Puy-de-Dôme 63; Pyrénées-Atlantiques 64; Hautes-Pyrénées 65, Pyrénées-Orientales 66; Bas-Rhin 67, Rhône 69, Saône-et-Loire 71, Sarthe 72, Savoie 73, Seine-Maritime 76, Seine-et-Marne 77, Yvelines 78, Somme 80, Tarn 81, Tarn-et-Garonne 82, Var 83, Vaucluse 84, Vienne 86, Haute-Vienne 87, Yonne 89, Territoire de Belfort 90, Essonne 91, Hauts-de-Seine 92, Seine-Saint-Denis 93, Val-de-Marne 94, Val-d'Oise 95, im europäischen Teil, Mayotte 976, Guadeloupe 971, Guyana 973, Saint Barthélemy 977, Saint-Martin 978, Martinique 972 und La Réunion 974 in Übersee. Für die Überseegebiete Französisch-Guayana und Mayotte gelten wegen erhöhter Virusverbreitung Einreisebeschränkungen.
Am 24. September 2020 hat die französische Regierung eine neue COVID-19-bezogene Klassifizierung des Staatsgebietes verkündet: Alarm (alerte - A), verstärkter Alarm (alerte renforcée - AR) und maximaler Alarm (alerte maximale - AM). Sie orientiert sich vor allem an der allgemeinen 7-Tages-Inzidenz (A ≥ 50, AR ≥ 150, AM ≥ 250). Die Stufe AM gilt aktuell für das Stadtgebiet von Paris (75) und die umliegenden Departements Hauts-de-Seine (92), Seine-Saint-Denis (93) und Val-de-Marne (94), den Großraum Marseille/Aix-en-Provence, die Städte Lille, Grenoble, Lyon, Saint-Etienne, Montpellier und Toulouse und das Überseegebiet Guadeloupe.
[Quelle: Auswärtiges Amt für Frankreich] LINK
wünschen wir einen schönen Aufenthalt und kommen Sie gesund wieder.