Frankreich-Mobil-Erleben

Das informative Online-Magazin für Wohnmobilisten, Camper und  Individualisten
 


Regeln für Wohnmobile über 3.5 t 

Auf dieser Seite sind für Wohnmobile über 3.5 t. fast alle wichtigen Regeln zu finden, wie Verbote, Beschilderungen, Geschwindigkeit und Maut. 


Vorwort
Andere Länder – andere Gesetze. In Frankreich werden sich Wohnmobilfahrer freuen, denn entgegen der deutschen Verkehrsordnung gelten für Wohnmobile über 3.5 t andere Gesetze.

So ist ein Wohnmobil, unabhängig vom Gewicht, für die „Personenbeförderung“ und nicht zum „Gütertransport“ klassifiziert. Und damit beginnen für den deutschen Wohnmobilfahrer die positiven Regeln, denn so muss man die unliebsamen LKW-Verbotsschilder, die in Deutschland auch Wohnmobile über 3.5 t betreffen, nicht beachten, da diese nur den Gütertransport betreffen. Zudem liegt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit etwas höher als in Deutschland.

Achtung: Wohnmobil mit Anhänger
ZULÄSSIGE GESAMTMASSE DES GESPANNS BEACHTEN
Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und der des Anhänger. Somit gelten für Gespanne hinsichtlich der Tempolimits und Maut-Klassifizierung  andere Vorschriften, als bei einem Wohnmobil ohne Anhänger.

1. Verkehrszeichen 

 Diese Zeichen gelten nicht für Wohnmobile über 3.5 t.

Alle Verkehrszeichen, auf denen ein LKW abgebildet ist, betreffen nur den gewerblichen Güterverkehr
und keine Wohnmobile,  unabhängig von den Zusatzschildern, ausgenommen "AUX CAMPING_CARS"




Diese Verkehrszeichen, müssen beachtet werden! 



Und alle Verbotszeichen
mit dem Zusatzschild

AUX CAMPING-CARS
(auch Wohnmobile)

Außerdem sind verständlicherweise alle Schilder zur maximal zulässigen Höhe, Breite, Länge und Achslast zu beachten, auch wenn diese nur unter dem LKW-Verbotsschild angebracht sind. 

Ausnahmen: Folgende Zusatzschilder
unter einem Durchfahrtverbotsschild mit Tonnagen-Angabe sind zu beachten:

SCHILD:

[EN TRANSIT]

[SAUF LIVRAISONS]

[SAUF DESSERTE LOCALE]

[SAUF RIVERAINS]

Bedeutung:

Durchgangsverkehr
verboten

Ausgenommen
Lieferverkehr

Ausgenommen
örtlicher Service

Ausgenommen
Anlieger

 Vermerk:

Unabhängig vom Zusatzschild ist hier die reine Ortsdurchfahrt für Wohnmobile
über 3.5 t verboten.
ABER:
Will man eine Strasse oder z.B. einen Parkplatz im Ort erreichen, kann das Schild ignoriert werden.Wer jedoch ausschließlich durch den Ort fährt, riskiert ein Bussgeld.

Unabhängig vom Zusatzschild ist hier die Durchfahrt für Wohnmobile
über 3.5 t verboten

Unabhängig vom Zusatzschild ist hier die Durchfahrt für Wohnmobile
über 3.5 t verboten

kann auf der
Zufahrtsstraße
zum Camping-
oder Stellplatz
ignoriert werden

Quelle: Campingcarsite


2. Höchstgeschwindigkeit

Straße

Wohnmobil
  < 3.5 t

Wohnmobil
  > 3.5 t

Wohnmobil mit Anhänger mit zzG > 3.5 t
und Wohnmobil   > 12 t

Autobahn

130

110

90

4spurige Fahrbahnen, wenn Fahrbahnen, ähnlich   einer Autobahn, baulich getrennt sind (z.B. auf Route National)

110

100

80

2 spurige Route National 
Route Départementale

80  a)

80   a)

80  a)

Innerorts ³

50

50  b)

50  b)

Achtung:
a) Zwischenzeitlich haben einige Departements auf Landstraßen die Geschwindigkeit wieder auf 90 km/h erhöht, dies wird aber durch die Beschilderung angezeigt. Ansonsten gilt Tempo 80 km/h.

b) Auch wenn innerorts eine Geschwindigkeit von 70 km/h ausgeschildert ist, gilt für Fahrzeuge über 3.5 t eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

3. Nicht zulässige Fahrspuren

Wohnmobile über 3.5 t, sowie Einzelfahrzeuge oder Gespanne (Wohnmobil + Anhänger) mit einer Gesamtlänge von mehr als 7 m dürfen diese Fahrbahnen nicht benutzen. 
In der Realität wird diese 7m-Regel nicht ausdrücklich durch die französische Straßenverkehrsordnung formuliert. Sie wird aber aus Artikel R412-25 abgeleitet, der vorsieht, dass Fahrzeuge und Gespanne von mehr als 7 Metern nur auf den beiden am weitesten rechts liegenden Fahrspuren fahren dürfen, wenn sie auf einer dreispurigen Straße fahren. Dies betrifft somit auch Einzelfahrzeuge über 7m Länge und unter 3.5 t.! Die Information hat uns auch die französische Polizei bestätigt, die Artikel R412-25 in diesem Sinne anwendet, da einige deutsche Touristen die Ansicht vertreten, das die 7m-Regel nur Gespanne und keine Einzelfahrzeuge betreffen würde. 
Mehr dazu, einfach auf das Bild klicken. Desweiteren gilt ein Mindestabstand von 50 m.


Diese Vorschrift gilt nicht für Wohnmobile bis 3.5 t und einer Fahrzeuglänge (kein Gespann) von über 7 m.


4. Es hat geblitzt?  (Radarkontrolle)

Falls man auf der Autobahn, trotz Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze von 110  km/h, geblitzt wird, kann eine Induktionsschleife zur Gewichtsmessung in der Fahrbahn daran schuld sein oder eine Höhenmessung (über 3 m). Für LKW (über 3,5 t) gilt ein nämlich ein Tempolimit von 90km/h. Aber keine Sorge, anhand des Fotos erkennen die Behörden, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, für das ein Tempolimit von 110km/h gilt; somit ist keine Post aus Frankreich zu erwarten.

Daher müssen u.a. die frz. Fahrzeuge über 3.5 t (auch Wohnmobile) die entsprechenden Geschwindigkeits-Aufkleber am Heck tragen, da überwiegend von hinten geblitzt wird.

Ach ja, nach dem Motto „Ich bin nicht gefahren“, befreit einen im Falle eines Bußgeldes nicht von der Zahlung; in Frankreich gilt die Halterhaftung!

5. Mautgebühren

Alle Angaben zur Autobahn-Maut haben wir auf unserer Seite ausführlich erläutert.

Doch immer wieder gibt es in Foren und den sozialen Netzwerken Diskussionen über die Klassen-Einstufung. Sicherlich wird das Fahrzeug anhand der Höhe (über 3 m) klassifiziert, aber an manchen Stellen auch über eine Gewichtskontrolle.  Rechtlich: Ein Wohnmobil über 3.5 t und mit 2 Achsen gehört zur Kategorie 3 und Fahrzeuge mit mehr als 2 Achsen zur Kategorie 4.

Die meisten Maut-Zahlstellen sind heutzutage meist nicht mehr mit Personal besetzt, sondern wurden automatisiert. Während bei der manuellen Zahlung beim Personal von diesen meist ein Wohnmobil mit Klasse 2 klassifiziert wurde, wird bei den automatischen Zahlsystemen ein Mobil über 3 m Höhe automatisch in die Klasse 3 gesetzt. Nun kann man natürlich den Rufknopf drücken und dem Gesprächspartner angeben, dass es sich um ein Wohnmobil handelt. Wenn man Glück hat, wird man in Klasse 2 zurückgestuft, wenn man Pech hat, kommt eine Aufsichtsperson und kontrolliert den Fahrzeugschein bezüglich des Gewichts, was wir selbst auch schon erlebt haben.

Gespann
Wer jedoch ein Gespann fährt (Wohnmobil 3.5 t mit Anhänger), für den gilt auch bei einer Höhe unter 3 m die Klasse 4 (LKW). Bei manuellen Zahlstellen hat man jedoch oft Glück, dass man in Klasse 2 (Wohnmobil unter 3 m und 3.5 t) eingestuft wird.

Anstelle der Bar- bzw. Kartenzahlung kann man auch eine Mautbox für die automatische Zahlung verwenden. Näheres hierzu in unserem Bericht.

Zur Übersicht aller Verkehrsregeln und französischen Besonderheiten

UNBEDINGT BEACHTEN

Alles dazu in unserem Beitrag
Alle Fahrzeuge, auch Wohnmobile, mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3.5 t sind verpflichtet die Aufkleber zum "Toten Winkel" entsprechend anzubringen. 



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Quellen:
Straßenverkehrsordnung Frankreich  (Code de la Route)
Fremdenverkehrsamt Frankreich
Zeitschrift „Camping.Car“ (Frankreich)
Zeitschrift „Le Monde Du Camping-Car“ (Frankreich)








 
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