Frankreich-Mobil-Erleben

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Es hat geblitzt?


Meist nach der Urlaubsfahrt häufen sich in den sozialen Medien die Fragen: "Warum bin ich geblitzt worden, mein Tempo habe ich nicht überschritten?"
Überwiegend sind es Wohnmobile, Vans und Caravans, die es erwischt, und es bleibt das ungutes Gefühl,  einen Bußgeldbescheid zu erhalten.
Warum dies so ist, und ob Post aus Frankreich zu erwarten ist, erklären wir hier.
Grundsätzliche Infos:    Bußgeld-Tabelle       Tempolimit

1. PKW
Wird ein PKW geblitzt, kann zu 99 % mit einem Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gerechnet werden. 

2. Wohnmobile,Vans & Gespanne  (höher als 3 m oder über 3,5 t.)
Die neuen Radaranlagen können nicht nur mehrere Spuren erfassen, sondern unterscheiden durch Höhenmessung oder Induktionsstreifen zur Gewichtsmessung auch PKW von "LKW".

Wird der "Blitzer" durch eine Anlage mit Höhenmessung ausgelöst, hat das Fahrzeug die Höhe von 3m überschritten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKWs überschritten. Anhand des Fotos erkennen die Behörden, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen LKW handelt und prüfen die gefahrene Geschwindigkeit mit dem für das Fahrzeug zulässigen Tempolimit. Wurde dies nicht überschritten (Tempolimit) ist im Normalfall nicht mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen.

Wird der "Blitzer" durch eine Anlage mit Induktionsschleife zur Gewichtsmessung ausgelöst, hat das Fahrzeug das Gewicht von 3,5 t überschritten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKWs überschritten. Anhand des Fotos erkennen die Behörden, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen LKW handelt und prüfen die gefahrene Geschwindigkeit mit dem für das Fahrzeug zulässigen Tempolimit. Wurde dies nicht überschritten (Tempolimit) ist im Normalfall nicht mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen.

Daher müssen unter anderem die französischen Fahrzeuge über 3.5t (auch Wohnmobile) die entsprechenden Geschwindigkeits-Aufkleber am Heck tragen. Da überwiegend von hinten geblitzt wird, kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Fahrzeug ermittelt werden. 

Achtung:
  1. In Frankreich gilt die HALTER-HAFTUNG!  Vergessen Sie daher den Gedanken "Ich bin nicht gefahren" wenn Sie von hinten geblitzt wurden, was in Frankreich überwiegend üblich ist. Nur wenn das Fahrzeug von der Police oder Gendarmerie angehalten werden, haftet der Fahrer. 
  2. Den in Deutschland üblichen Toleranzabzug von 3 km/h unter 100 km/h bzw. ca. 3% über 100 km/h, gibt es in Frankreich nicht. Hier wird exakt das Radar ausgelöst und der überschrittene Wert ohne Abzug zu Grunde gelegt. Also nicht aufregen, wenn der Bescheid bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von z. Bsp. 2 km/h eintrifft.
  3. Unser Tipp: Das Tempolimit einhalten. Die französischen Fahrzeuge auf Autobahnen sind überwiegend mit Tempobegrenzer oder Tempomat unterwegs, der oft 3-5 km/h unter dem zulässigen Limit eingestellt ist 

 

 
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