Frankreich-Mobil-Erleben

Das informative Online-Magazin für Wohnmobilisten, Camper und  Individualisten
 

Panne und Unfall

Wollen wir hoffen, dass es nicht passiert.

PANNE

Im Falle einer Panne auf der Landstrasse oder innerorts:

  1. Warnblinkanlage einschalten
  2. Warnweste tragen
  3. Warndreieck aufstellen: innerorts und auf Landstrassen in 50 m (auf der Autobahn verboten)
  4. Über 3.5 t 2 Warndreiecke und Pannenleuchte

Pannenhilfe über die Notrufsäule anfordern. Falls Sie kein Französisch sprechen, dann bitte die Meldung auf Englisch durchgeben, und erwähnen Sie, falls Sie einem Automobilclub angehören, welcher es ist. Alternativ können Sie auch direkt über ihren Automobilclub oder KFZ-Versicherer, falls dort ein Schutzbrief besteht, die Pannenhilfe anfordern. 

Auf Autobahnen
wird es teuer – Keine Pannenhilfe und besondere Regeln!

  1. Warnblinkanlage einschalten
  2. Sie und alle Mitfahrer müssen das Fahrzeug sofort zu verlassen. Alle müssen die gelbe Warnweste tragen und sich hinter die Leitplanke begeben.
  3. Hilfe kann nur über die Notrufsäule angefordert werden, nicht über Ihren Automobilclub.
    Gehen Sie aber nicht auf der Standspur, dies ist verboten.
  4. Aus Sicherheitsgründen ist das Aufstellen von Warndreiecken auf Autobahnen untersagt.

Auf französischen Autobahnen ist Pannenhilfe und somit der Pannendienst,  ebenso wie privates Abschleppen strikt verboten. 
Bis zum Abschleppen des Fahrzeuges, sichert die Polizei das Pannenfahrzeug ab, bis das für den jeweiligen Autobahnabschnitt zuständige Abschleppunternehmen eintrifft.
Der Abschleppdienst kommt im Normalfall innerhalb 30 Minuten. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt, Verhandlungen sind nicht möglich.
Das Pannenfahrzeug wird in der Regel nur bis zur nächsten Werkstatt abgeschleppt. Die Abschleppkosten sind von Ihnen sofort zu begleichen. 

Unser Rat: 

Erkundigen Sie sich vor der Abreise, ob und in welchem Rahmen Ihr Fahrzeug im Schadensfall durch den Schutzbrief abgesichert ist, bis zu welcher Höhe Abschleppkosten übernommen und ob die Kosten für das Abschlepp-unternehmen im Falle einer Panne auf der Autobahn nachträglich und bis zu welcher Höhe erstattet werden. 

 

Oft gab es schon ein böses Erwachen. In manchen Schutzbriefen gibt es Grenzen für Gewicht, Höhe oder Länge des Fahrzeugs. Es kann passieren, dass z.B. für Ihr Wohnmobil oder Gespann kein Schutz besteht, weil es über 3.5 t hat oder mit Aufbauten zu hoch ist.

Einen Vergleich der Schutzbriefe finden Sie hier auf promobil

 

UNFALL

Achtung: In Frankreich kommt die Polizei nur zur Unfallaufnahme, wenn bei dem Unfall jemand einen körperlichen Schaden erlitten hat bzw. wenn der Verkehr durch den Unfall behindert wird, weil sich die Unfallfahrzeuge nicht bewegen lassen. Bei Blechschäden sind die Fahrzeuge an die Seite zu fahren, um den laufenden Verkehr nicht zu behindern.

Sollten Sie in Frankreich in einen Autounfall verwickelt sein, dann benötigen Sie für die Abwicklung folgende Dokumente:

  • Grüne Versicherungskarte
  • Europäischer Unfallbericht (frz. Constat amiable): er ist in allen Sprachen erhältlich und sollte bei jeder Reise ins europäische Ausland mitgeführt werden. Sie erhalten ihn auf Anfrage bei Ihrer Versicherung, bei Ihrem Automobilclub oder hier als PDF
Unfallbericht DE/FR
unfallbericht_de_fr.pdf (51.5KB)
Unfallbericht DE/FR
unfallbericht_de_fr.pdf (51.5KB)

Nach Aufnahme des Unfalls muss der "Europäische Unfallbericht" umgehend der Versicherung zugeschickt werden, die dann die Schuldfrage auf Basis dieses Protokolls festlegt.

Prüfen Sie zur Sicherheit die Angaben zur Versicherung des Unfallgegners über den Zentralruf der Autoversicherer 

Hier die wichtigsten Rufnummern:

ADAC: +49 89 22 22 22

ACE:  +49 711 530 34 35 36

AvD:  +49 69 6606 600

Zentralruf der Autoversicherer. +49 40 300 330 300



 
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