Frankreich-Mobil-Erleben

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Mit dem Wohnwagen nach Frankreich

Im Großen und Ganzen gelten in Frankreich für Gespanne die gleichen Verkehrsvorschriften wie in Deutschland. Doch die Besonderheiten in Frankreich (s. Verkehr & mehr), sollten unbedingt beachtet werden, um unnötige hohe Bußgelder zu vermeiden, die auch von den deutschen Behörden für Frankreich in Deutschland vollstreckt werden.

Hier einige Infos und Tipps für eine "Gute Fahrt"

1. Das Sicherungsseil
In Deutschland müssen lediglich Anhänger mit Auflaufbremse mit einem Abreißseil gesichert werden. In Frankreich ist dies jedoch nicht vorgesehen, aber dafür gibt es eine besondere Vorschrift: Anhänger über 750 kg benötigen eine Bremsvorrichtung, die bei einem Bruch der Anhängerkupplung einen automatischen Stillstand des Anhängers garantiert. Sollte ihr An- oder Rückreise über die Schweiz führen, gibt es weitere Vorschriften zur Sicherung, die beim ADAC nachgelesen werden können.

 

2. Tempolimit

"Hurra, wir dürfen 130 km/h auf französischen Autobahnen fahren", so hören wir es oft von Wohnwagen-Urlauber. Dies ist nur zum Teil richtig, es betrifft nur Gespanne unter 3.5 t (s. Tempolimits).  Aus versicherungstechnischen Gründen ist es empfehlenswert, nicht mehr als 100 km/h fahren, da in Deutschland Wohnwagen bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind. Bei einem Unfall muss der deutsche Gespannfahrer mit einer Einschränkung  der Versicherungsleistung rechnen! Die Höchstgeschwindigkeit für Gespanne >3.5 t beträgt 90 km/h auf Autobahnen. 

 

3. Die 7 m Grenze

wird oft missachtet und kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. So dürfen bestimmte Spuren, auch bei einem zulässigem Gesamtgewicht von unter 3.5 t nicht benutzt werden, wenn die Gesamtlänge des Gespanns mehr als 7 m beträgt, und das trifft zu 99% auf alle  Wohnwagengespanne zu.

Anhand der Grafik wird aufgezeigt, welche Spuren für Fahrzeuge über 3.5 t und für Gespanne über 7 m erlaubt bzw. verboten sind.

4. Überladung
Auch in Frankreich kann man, zumeist in der Hochsaison, in eine Gewichtskontrolle geraten. Vorsicht ist geboten, denn die Bußgelder sind hoch. Mehr dazu in unserem Beitrag.

5. Maut
Je nach Gewicht, Höhe und Anzahl der Achsen wird die Maut berechnet und die Gespanne fallen in folgende Klassen:

Kategorie 1:  Gesamthöhe von weniger als oder gleich 2 Metern und höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t.
Kategorie 2:  Gesamthöhe von weniger als oder gleich 3 Metern und höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t.
Kategorie 4:  Gesamthöhe von mehr oder gleich 3 Metern oder höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t.

Für die Klasse 1 und 2 ist das elektronischen Zahlungssystem BIP&GO möglich.

5. Tipps für die Reise

► Wo übernachten wir?
a) Für eine sichere Übernachtung während der Reise beachten Sie bitte unseren Beitrag Parken & Übernachten, in welchem auch die Indizien für das nicht geduldete Campingverhalten aufgelistet sind.
b) Die Nutzung von Wohnmobilstellplätzen, auch für eine Nacht, ist auf 99% der Plätze nicht gestattet.

► Campingplätze
Alle wissenswerte Themen zu Campingplätzen, Gas-/Wasser-/Stromversorgung, und Alternativen ist auf der Seite Stell & Campingplätze aufgeführt.

► Reiseplanung
Eine kleine Hilfe und Übersicht für eine gelungene Reiseplanung finden Sie hier.

Wir wünschen eine Gute Fahrt und einen schönen Urlaub.


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