Frankreich-Mobil-Erleben

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Umweltplakette und Umweltzonen in Frankreich
CRIT-Air



Anfang Juli 2016 wurde in Frankreich die Umwelt- oder Feinstaub-Plakette Crit'Air eingeführt. Die Umweltzonen wurden zwischenzeitlich erheblich erweitert, dazu wurden verschiedene Zonen geschaffen. 

Die deutsche Umweltplakette hat in Frankreich keine Gültigkeit!

Seit 01.01.2017 wird beim Befahren einer Umweltzone ohne Plakete ein Bußgeld  von 68.- € und bis zu 375.-€ verhängt.

Die Bestellung der frz. Umweltplakette ist nur ONLINE möglich. Dazu benötigen Sie die Daten aus Ihrer KFZ-Zulassungsbescheinigung (KFZ-Schein). Die Bestellung der Umweltplakete erfolgt über Frankreich und kostet 7,32 €  (Plakette: 3,11 €  +  Porto nach Deutschland 4,21 €)  Zur Bestellung
Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält können Sie der Tabelle am Ende der Seite entnehmen.

 14. Januar 2021

CRIT-AIR 2021 – Neue Regeln

Verschärfung der Zufahrt in bestimmte Städte und deren Randgebiete.

ZFE und Crit'Air: Dauerhafte Verkehrsverbote in Frankreich

Mehrere französische Metropolen haben bereits emissionsarme ZFEs (Umweltzonen) eingerichtet. Somit gelten Fahrverbote das ganze Jahr und nicht nur während der Spitzenverschmutzung. 

Bisher gibt es bereits vier ZFEs: 
der Großraum Lyon, der Großraum Grenoble-Alpes, die Stadt Paris und der Großraum Grand Paris. 

In 2021 werden bzw. wurden bereits die bestehenden ZFEs erweitert um:
Aix, Marseille, Montpellier, Nizza, Rouen, Straßburg, Toulon und Toulouse.

Die Folge:
Die Verkehrs- und Zufahrtsbeschränkungen für die ältesten Fahrzeuge mit dem Crit'Air- Aufkleber werden sich in Frankreich vervielfachen. 

Hier zu den wichtigsten Städten die neuen Regelungen:

Grenoble und folgende 26 Städte des Großraums:
Bresson, Champagnier, Champ-sur-Drac, Claix, Corenc, Échirolles, Eybens, Fontaine, Gières, Jarrie, La Tronche, Meylan, Montchaboud, Noyarey, Poisat, Pont-de-Claix, Quaix-en-Chartreuse, Saint-Égrève, Saint-Martin-d'Hères sowie die Domaine Universitaire, Saint-Martin-le-Vinoux, Sassenage, Seyssinet-Pariset, Seyssins, Varces, Venon, Veurey-Voroise.

  • Verbote täglich - 24 Stunden am Tag für:
    > Leichte Nutzfahrzeuge ohne oder mit der Plakette 4 und 5
    > Schwere Nutzfahrzeuge ohne oder mit der Plakette 4 und 5
  • Ausgenommen sind folgende Autobahnen und Umgehungsstraßen:  A480, A48, RN481, RN87, RN85

Lyon und im Umfeld:
Lyon, Caluire-et-Cuire und die Sektoren Villeurbanne, Bron und Vénissieux

  • Verbote täglich - 24 Stunden am Tag für:
    > Leichte Nutzfahrzeuge ohne oder mit der Plakette 4 und 5
    > Schwere Nutzfahrzeuge ohne oder mit der Plakette 3, 4 und 5

Paris
178.815 Fahrzeuge im Großraum Paris zugelassene Fahrzeuge sind ab 1. Juni 2021 von dem Verbot betroffen. Die derzeitigen Bestimmungen werden bis zu diesem Zeitpunkt nochmals verschärft.

  • Wer ist betroffen?
    Alle Fahrzeuge, vom Zweirad bis zum Schwerlastfahrzeug, mit Crit'Air Plakette  4 oder 5 und alle ohne Plakette. (Motorisierte Zweiräder, Dreiräder und Vierräder vor dem 01.07.2004, Benzin-Pkw vor 1997 und Dieselmotoren vor 2006, leichte Benzin-Nutzfahrzeuge vor dem 01.10. und Dieselmotoren vor 2006, schwere Benzinfahrzeuge vor dem 01.10.2001 und Dieselmotoren vor dem 01.10.2009.
  • Zu welcher Zeit besteht das Verbot?
    Das Verbot gilt montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, mit Ausnahme von Lastkraftwagen, für die das Verbot sieben Tage die Woche gilt.
  • Ausnahmen:
    Der Bereich des Boulevard périphérique (Pariser Ringstraße) bis zur A86. Einige der 79 Gemeinden haben ihre Teilnahme am ZFE noch nicht formalisiert! 
  • Achtung Videoüberwachung
    Paris wird bis Ende dieses Jahres, vergleichbar mit dem Überwachungssystem in London, die Zufahrt und Verstöße per Video überwachen. 

Verstöße
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften wird der Halter bzw. der Fahrer mit einer Geldstrafe der 3. Klasse mit 68 € und der 4. Klasse bei einem schweren Fahrzeug (+ 3.5 t) in Höhe von 135 €, bestraft (Artikel R411-19-1 der Straßenverkehrsordnung).

Fazit:
Urlaubsreisende nach Frankreich sollten daher die CRIT-Air Plakette beantragen und auf die entsprechenden Beschilderungen achten, welche, wie in unseren Umweltzonen, anzeigen, welche Fahrzeuge diese Zone befahren dürfen.

Quellen:     FFACCC             Journal Auto            Camping-Car

Die unterschiedlichen Zonen und ihre Merkmale
Entgegen den in Deutschland bekannten Umweltzonen gibt es in Frankreich verschiedene Arten.
ZCR
ist eine feste Umweltzone, wie sie in deutschen Städten auch bekannt ist. Das Befahren ist nur mit der entsprechenden Plakette gestattet. Sie gilt z.Z. in den Städten Paris, Grenoble, Lille und Straßburg

ZFE
Seit 2020 werden immer der ZCR Zonen in ZFE Zonen (Zone à Faibles Émissions) umbenannt. In diesen Zonen können die Flächen erweitert werden und damit den Verkehr weiter beschränken.

ZPA
ist eine temporäre Umweltzone.  Fahrzeuge sollten über eine Crit’Air Vignette verfügen, da schon am 3. Tag einer Luftverschmutzung Fahrverbote ausgerufen werden können. 

ZPAd
ist wie die ZPA eine temporäre Umweltzone, sie gilt aber für das gesamte Departement. Der Präfekt ist nun im Falle einer Luftverschmutzung in der Lage die 
Vignettenpflicht anzuordnen und die Klassen 4 und 5 oder auch weitere Klassen vom Verkehr ausschließen.
Entsprechende Nachrichten und Hinweise in den Medien sind zu beachten.
Folgende Departements haben die ZPAd bereits eingeführt:
Bouches-du-Rhône, Côte d'Or, Hérault, Savoie, Isère, Maine-et-Loire, Vendée, Eure-et-Loir, Puy-de-Dôme und weitere werden folgen.

Absolutes Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette gilt prinzipiell für die Zone ZCR.  In den Zonen ZPA und ZPAd nur im Falle einer vorübergehenden Vignettenpflicht.

Damit Sie immer ständig informiert sind,
empfehlen wir Ihnen diese kostenfreie  
App 
von Green-zones.eu.
Hier werden Sie informiert über die bestehenden
Umweltzonen, Fahrverbote und die Vignettenpflicht.
 Ausführliche Infos finden Sie hier


Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält können Sie dieser Tabelle entnehmen 

Quelle:  GOUV.fr


 
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