Nicht nur in heimischen Gefilden, auch in Frankreich werden Wohnmobile und Gespanne von der Polizei kontrolliert. Wie bei uns, darf auch in Frankreich das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Doch was erwartet den Fahrer, wenn er doch zu viel geladen hat?
Gewichtskontrollen sind zwar nicht häufig, aber manchmal werden sie doch durchgeführt. Bei der Wiegung wird jede Achse einzeln gewogen und die Addition ergibt das Gesamtgewicht. Weder das Achsgewicht noch das Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Dazu darf bei Gespannen das Gewicht des Anhängers das 1,3fache des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Strafen
Ob Wohnmobil oder Gespann, die Strafen sind die gleichen.
Bis 5 % Überladung (es gibt keine Toleranz!) beträgt die Strafe nach Klasse 4 (135.-€), mindestens aber 90.-€. Danach darf weiteregefahren werden. Somit gilt für die 3.5 Tonner eine Grenze von 3.675 kg.
Über 5% Zuladung wird die Weiterfahrt am Kontrollort untersagt und die KFZ-Papiere eingezogen, bis das Gewicht im gesetzlichen Rahmen ist. Dann ist also Ausladen angesagt. Bis 500 kg Übergewicht bleibt die Bußgeldberechnung nach Klasse 4.
Bei einer Überschreitung von 20% oder mehr, wird das Fahrzeug vor Ort stillgelegt und ein Strafverfahren (vor Gericht) eingeleitet.
[Alle Angaben ohne Gewähr]
Quellen: Le Monde du Camping-Car Camping-Car Magazin LegiPermis
© FME A99/20190517