Frankreich-Mobil-Erleben

Das informative Online-Magazin für Wohnmobilisten, Camper und  Individualisten
 


Parken in Frankreich


Je nach Wochentag, geradem oder ungeradem Datum, Tageszeit oder Zone der Stadt können die Parkvorschriften variieren und statt Schildern können farbige Kennzeichnungen am Fahrbahnrand ein Park- oder Halteverbot signalisieren.

Besonderheiten

Wenn „Stationnement alterné semi-mensuel“ durch entsprechende Schilder gekennzeichnet ist, bedeutet dies, dass vom 1.-15. eines Monats nur das Parken auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern und ab dem 16. des Monats nur auf der Seite mit geraden Hausnummern geparkt werden darf. Das Parken kann aber durch den Zusatz auf dem Parkschild „Coté stationnement – Jours Pairs“ (gerade Tage) oder „Coté stationnement –  Jours Impairs“ (ungerade Tage) geregelt sein.

 

Park- & Halteverbot

Vor Krankenhäusern, Postämtern oder Polizeistationen besteht absolutes Parkverbot.

Ein Parkverbot ist mit dem Schild „Stationnement interdit“ oder dem bekannten Parkverbotschild (durchgestrichenes P) gekennzeichnet.

Statt der Beschilderung kann aber auch eine durchgezogene gelbe Linie am Bordstein ein absolutes Halteverbot und eine gelb gestrichelte Linie auf ein Parkverbot (Ein- u. Aussteigen erlaubt) hinweisen.

Das Parken auf dem Bürgersteig, und wenn es nur ein Rad ist, ist verboten.

Parken in Blauen Zonen (Parkscheiben-Pflicht)

Ist der Strassenrand mit blauen Linien gekennzeichnet, ist das Parken Mo.-Sa. von 9-12 Uhr oder von 14-19 Uhr für 1 Stunde kostenlos. Sonntags kann auch ausserhalb der genannten Zeiten länger geparkt werden. Die Parkscheibe ist wie bei uns gut sichtbar zu platzieren.

Parkscheinautomat
Ist die Parkfläche auf der Straße mit der Bezeichnung „Horodateur“ oder „Stationement payant“ oder „Payant“ markiert, muss am Parkautomat ein Parkschein gekauft und hinter der Windschutzscheibe sichtbar ausgelegt werden.

Wohnmobile

dürfen auf allen Parkplätzen und Straßen, sofern diese nicht durch ein besonderes Verbotsschild (z.B. Camping-Car interdit) gekennzeichnet sind, für maximal 7 Tage parken. Das Wohnmobil darf aber weder den Verkehr noch die Sicht anderer behindern. Das Aufstellen von Tisch oder Stuhl ist jedoch verboten, da es dann Camping wäre.

Das Übernachten im Wohnmobil ist in Paris verboten.

Mehr zum Parken, Freistehen, Campingverhalten und Übernachten finden Sie hier:  Stellplatz-Info

 
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