Je nach Wochentag, geradem oder ungeradem Datum, Tageszeit oder Zone der Stadt können die Parkvorschriften variieren und statt Schildern können farbige Kennzeichnungen am Fahrbahnrand ein Park- oder Halteverbot signalisieren.
Besonderheiten
Vor Krankenhäusern, Postämtern oder Polizeistationen besteht absolutes Parkverbot.
Ein Parkverbot ist mit dem Schild „Stationnement interdit“ oder dem bekannten Parkverbotschild (durchgestrichenes P) gekennzeichnet.
Statt der Beschilderung kann aber auch eine durchgezogene gelbe Linie am Bordstein ein absolutes Halteverbot und eine gelb gestrichelte Linie auf ein Parkverbot (Ein- u. Aussteigen erlaubt) hinweisen.
Das Parken auf dem Bürgersteig, und wenn es nur ein Rad ist, ist verboten.
Parken in Blauen Zonen (Parkscheiben-Pflicht)
Ist der Strassenrand mit blauen Linien gekennzeichnet, ist das Parken Mo.-Sa. von 9-12 Uhr oder von 14-19 Uhr für 1 Stunde kostenlos. Sonntags kann auch ausserhalb der genannten Zeiten länger geparkt werden. Die Parkscheibe ist wie bei uns gut sichtbar zu platzieren.
Parkscheinautomat
Ist die Parkfläche auf der Straße mit der Bezeichnung „Horodateur“ oder „Stationement payant“ oder „Payant“ markiert, muss am Parkautomat ein Parkschein gekauft und hinter der Windschutzscheibe sichtbar ausgelegt werden.
Das Übernachten im Wohnmobil ist in Paris verboten.
Mehr zum Parken, Freistehen, Campingverhalten und Übernachten finden Sie hier: Stellplatz-Info