Frankreich-Mobil-Erleben

Das informative Online-Magazin für Wohnmobilisten, Camper und  Individualisten
 

Frei Stehen in Frankreich
(auch als Wild Campen bezeichnet)

In Frankreich ist das "Wild Camping", egal ob im Wohnmobil oder Zelt (Biwak) sogar im Gesetz geregelt:
Dekret Nr. 2015-1783 vom 28. Dezember 2015

Vorwort

Wohnmobil und "Wild Campen" - zwei Namen, die eigentlich nicht zusammenpassen. Einerseits "campen" Sie nicht, wenn Sie im Wohnmobil schlafen, andererseits impliziert das Adjektiv "wild" eine illegale Aktivität, die zumindest außerhalb des Gesetzes praktiziert wird.

Vom "Wild Campen" spricht man, wenn zum Beispiel Wanderer, Bergsteiger oder Radfahrer auf ihrer Tour über Nacht ihr Zelt in freier Natur aufschlagen. Für diese Gruppe und deren Art von Camping (Biwak genannt) gelten andere Vorschriften, die zum Teil lockerer sind, als für das Parken & Übernachten in einem Fahrzeug.

Die derzeitige Werbung in allen Medien suggeriert die grenzenlose Freiheit, abseits von Stell- und Campingplätzen – mitten in der Natur. Ja, es ist möglich, wenn man sich an die Gesetze und Regeln hält. Gegen das "Frei Stehen" mit dem Wohnmobil ist, sofern alle Regeln explizit beachtet werden, nichts einzuwenden.

Unabdingbar für das "Frei Stehen" ist natürlich, dass man ein vollkommen autarkes Mobil mit Abwassertank und WC fährt und die örtlichen Vorschriften, Verbote und entsprechenden Beschilderungen beachtet. 

Wir brechen eine Lanze für Frei-Steher

Vermehrt wettern seit einiger Zeit manche Genossen nach Stammtischart in den sozialen Medien: "Teures Mobil fahren und kein Geld für den Stell- oder Campingplatz ausgeben wollen. Die müssten härter bestraft werden." Diese pauschale Aussage ist jedoch komplett fehl am Platz. Freisteher gibt es, seit dem es Camping gibt und eine andere Einstellung zum Wohnmobil-Reisen haben.

Ein Frei-Steher sucht die Natur und Ruhe, er will nicht auf einer festgelegten Parzelle oder Parkbucht stehen oder einen direkten Nachbarn haben, dazu soll z.B. der Blick auf Wasser, Berge oder die Landschaft gewährleistet sein – denn, er möchte die pure Natur genießen. Ein "echter" passionierter Frei-Steher ist meistens kein Geizkragen, für ihn ist "Frei Stehen" eine Passion. Er belegt auch keine PKW-Parkplätze und steht nicht in oder in unmittelbar Nähe einer Stadt oder einem Touri-Hotspot und ist zumeist auch kein Dauercamper.

Aber leider gibt es auch hier, wie überall, gerade seit neuester Zeit vermehrt schwarze Schafe, da viele Newcomer die Regeln nicht kennen, nicht Kennen wollen oder absichtlich, vom Egoismus getrieben, ignorieren. Und so werden alle Frei-Steher wie Hundebesitzer, weil manche ihre Hinterlassenschaften nicht entfernen, in einen Topf geworfen.

Ein absolutes No-Go und zu Recht strafbar ist:

  • das Entleeren von Abwasser in freier Natur oder in Gewässern.
  • Die WC-Entleerung in freier Natur oder in Gewässern.
  • Wilde Müllentsorgung. Der Müll sollte im Fahrzeug mitgeführt und nicht in der Natur entsorgt werden.
  • Ebenso sollten auch andere Geschäfte nicht in der Natur verrichtet werden. Diejenigen, welche ihre Ausscheidungen in der Natur verrichten, dürfen sich nicht darüber aufregen, wenn sie in einen gleichartigen oder in einen Hundehaufen treten.
  • Die Missachtung von Verbotsschildern. 

Gerade diese Vergehen, haben nach dem Corona Lockdown dafür gesorgt, dass viele Plätze geschlossen und Verbotsschilder aufgestellt wurden, weil sie einer Müllhalde glichen und Abwasser wie WCs wild entsorgt wurden. Diese Egoisten, die meinen: "Das ist meine Freiheit, ich habe das Recht, was interessieren mich andere usw." zerstören das, was bis dahin von vielen Gemeinden toleriert wurde und nun der gesamten Gemeinschaft schadet. 

Was ist beim "Frei Stehen" zu beachten.

 Allgemein

  • Wenn ein zulässiger Platz gefunden wurde und bereits ein Wohnmobil dort parkt, halten Sie unbedingt genügend Abstand. Kuscheln gehört bei Frei-Stehern zum absoluten No-Go.
  • Parken Sie den Platz nicht zu wie einen Stell- oder Parkplatz, dass führt mit Sicherheit dazu, dass der Platz in absehbarer Zeit für Freizeitfahrzeuge gesperrt wird.
  • Falls Campingverhalten (s. unten) erlaubt oder geduldet wird, sollten Sie sich trotzdem zurückhaltend verhalten und keinen Aufbau, wie auf einem Campingplatz betreiben. Vor allen Dingen sollen Sie durch Tisch & Stuhl etc. keine weitere Park- und Stellplätze in Beschlag nehmen.
  • Frei-Steher-Plätze sind oft "Geheim-Tipps". Wenn diese Plätze jedoch in den bekannten Apps und Foren veröffentlicht werden, entwickeln sich diese Plätze schnell zu einer Massenansammlung von Freizeitfahrzeugen. Prüfen Sie also, wem Sie diesen Platz empfehlen, gerade jetzt bei den hohen Zulassungszahlen von Mobilen. 
PARKEN Tagsüber
darf man fast überall, sofern es nicht ausdrücklich für Wohnmobile oder Caravans oder durch eine entsprechende Beschilderung verboten ist. Das Fahrzeug darf jedoch nicht über den vorgegeben Parkbereich, z.B. durch auf dem Boden aufgezeichnete Parkbucht, ragen und Parkplätze für PKW sind ebenso tabu.

PARKEN Nachts

kann z.B. durch entsprechende Beschilderung verboten sein. Meist wird dies durch einen Zusatz auf dem Schild angezeigt (z.B. 22 – 6 Uhr). In vielen Gemeinden, im In- und Ausland, ist das Übernachten im Fahrzeug verboten. Dort hilft auch die Ausrede "Parken zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" nicht weiter, ein Bußgeld wird fällig und der Platz ist unverzüglich zu verlassen.

Camping-Verhalten

Manch einer freut sich, ein Plätzchen am Strand, See oder Fluss gefunden zu haben. Er parkt, holt Tisch und Stuhl heraus und will bei einem Gläschen Wein den tollen Blick genießen, genau wie er es in der Werbung gesehen hat. Aber, sofern es sich nicht um einen speziell ausgewiesenen Stellplatz, sondern um eine für den gesamten Verkehr öffentlich nutzbare Fläche handelt, ist das Campingverhalten verboten (Camping interdit) und ein Bußgeld droht. Im Großen und Ganzen, wobei es kleine länderspezifische oder regionale Unterschiede geben kann, gilt als Camping-Verhalten, wobei schon ein Indiz von den aufgeführten genügt

  • Ausfahren der Markise
  • Aufstellen von Tisch und/oder Stuhl
  • Fußmatte vor das Mobil legen
  • Nutzung eines Außengrill
  • Nutzung von Auffahrkeilen oder das Ausfahren von Stützen. (Das Fahrzeug muss eigenständig mit der gesamten Bereifung auf dem Boden stehen)
  • Caravans müssen mit dem Zugfahrzeug verbunden bleiben und dürfen weder Stützrad noch Stützen zur Stabilität nutzen.
  • Ausfahren der SAT-Schüssel

Besonderheiten Frankreich

  • Allgemein sagen die Camper in Frankreich: "Tout ce qui n’est pas interdit est autorisé" , auf Deutsch: "Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt". ABER die Gesetze und Vorschriften des Artikel R111-32 verbietet grundsätzlich, sofern nicht ausdrücklich in den genannten Bereichen Zelt-, Camping- oder Parkflächen dafür speziell eingerichtet wurden, das "Frei Stehen", "Wild Campen" und "Zelten" (Biwak) in folgenden Zonen:
    >  In den Wäldern, Parks und Küsten, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind.
    >  Innerhalb einer 500 m Zone rund um ein klassifiziertes oder historisches Denkmal.
    >  Innerhalb einer 200 m Zone rund um eine natürlichen Trinkwasserstelle oder Quelle
    >  Unmittelbar an der Küste des Meeres.

  • In Frankreich gibt es unzählige Parkplätze (Tag & Nacht), auch direkt an der Küste, die für Wohnmobile reserviert sind, jedoch keine Möglichkeit zur Ver- und Entsorgung haben. Wenige Kilometer weiter ist jedoch meist eine Ver- & Entsorgungs-Station zu finden. Empfehlenswert hierfür ist die bekannte App "Park4Night".
  • Verbote sind immer durchsetzbar, wenn sie der Öffentlichkeit durch Aushang im Rathaus und durch Anbringen von Schildern an den Zugangspunkten zur Kenntnis gebracht wurden.
  • In den Nationalparks und den regionalen Naturparks gelten sehr strenge Vorschriften, meist ist dort "Frei Stehen" mit Übernachtung und Camping verboten, wobei für Biwaks von Park zu Park gesonderte Ausnahmeregelungen und Vorschriften gelten können.
  • Unabhängig von diesen Regeln, sollte man die allgemeinen Verhaltensregeln (Wohnmobil-Knigge) einhalten.

Fazit:
Frei Stehen ist in Frankreich an vielen Orten möglich, auch wenn inzwischen durch die exorbitante Zunahme der "Weißen Flotte" viele Plätze abgeschrankt oder entsprechende Verbotsschilder aufgestellt wurden. Zu 100% kann man sich sicher sein, an einem Ort parken zu dürfen, wenn er durch ein Wohnmobilschild gekennzeichnet ist.  

 

Weitere Infos (externe frz. Links)

https://www.lemondeducampingcar.fr/pratique/reglementation/bivouac-pourquoi-nous-desapprouvons-lexpression-camping-sauvage/186239

https://www.lecampingsauvage.fr/legislation-et-reglementation/camping-sauvage-bivouac

https://www.homecamper.fr/blog/reglementation-camping-sauvage-et-bivouac/

 

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