In Frankreich ist das "Wild Camping", egal ob im Wohnmobil oder Zelt (Biwak) sogar im Gesetz geregelt:
Dekret Nr. 2015-1783 vom 28. Dezember 2015
Vorwort
Wohnmobil und "Wild Campen" - zwei Namen, die eigentlich nicht zusammenpassen. Einerseits "campen" Sie nicht, wenn Sie im Wohnmobil schlafen, andererseits impliziert das Adjektiv "wild" eine illegale Aktivität, die zumindest außerhalb des Gesetzes praktiziert wird.
Vom "Wild Campen" spricht man, wenn zum Beispiel Wanderer, Bergsteiger oder Radfahrer auf ihrer Tour über Nacht ihr Zelt in freier Natur aufschlagen. Für diese Gruppe und deren Art von Camping (Biwak genannt) gelten andere Vorschriften, die zum Teil lockerer sind, als für das Parken & Übernachten in einem Fahrzeug.
Die derzeitige Werbung in allen Medien suggeriert die grenzenlose Freiheit, abseits von Stell- und Campingplätzen – mitten in der Natur. Ja, es ist möglich, wenn man sich an die Gesetze und Regeln hält. Gegen das "Frei Stehen" mit dem Wohnmobil ist, sofern alle Regeln explizit beachtet werden, nichts einzuwenden.
Unabdingbar für das "Frei Stehen" ist natürlich, dass man ein vollkommen autarkes Mobil mit Abwassertank und WC fährt und die örtlichen Vorschriften, Verbote und entsprechenden Beschilderungen beachtet.
Wir brechen eine Lanze für Frei-Steher
Vermehrt wettern seit einiger Zeit manche Genossen nach Stammtischart in den sozialen Medien: "Teures Mobil fahren und kein Geld für den Stell- oder Campingplatz ausgeben wollen. Die müssten härter bestraft werden." Diese pauschale Aussage ist jedoch komplett fehl am Platz. Freisteher gibt es, seit dem es Camping gibt und eine andere Einstellung zum Wohnmobil-Reisen haben.
Ein Frei-Steher sucht die Natur und Ruhe, er will nicht auf einer festgelegten Parzelle oder Parkbucht stehen oder einen direkten Nachbarn haben, dazu soll z.B. der Blick auf Wasser, Berge oder die Landschaft gewährleistet sein – denn, er möchte die pure Natur genießen. Ein "echter" passionierter Frei-Steher ist meistens kein Geizkragen, für ihn ist "Frei Stehen" eine Passion. Er belegt auch keine PKW-Parkplätze und steht nicht in oder in unmittelbar Nähe einer Stadt oder einem Touri-Hotspot und ist zumeist auch kein Dauercamper.
Aber leider gibt es auch hier, wie überall, gerade seit neuester Zeit vermehrt schwarze Schafe, da viele Newcomer die Regeln nicht kennen, nicht Kennen wollen oder absichtlich, vom Egoismus getrieben, ignorieren. Und so werden alle Frei-Steher wie Hundebesitzer, weil manche ihre Hinterlassenschaften nicht entfernen, in einen Topf geworfen.
Ein absolutes No-Go und zu Recht strafbar ist:
Gerade diese Vergehen, haben nach dem Corona Lockdown dafür gesorgt, dass viele Plätze geschlossen und Verbotsschilder aufgestellt wurden, weil sie einer Müllhalde glichen und Abwasser wie WCs wild entsorgt wurden. Diese Egoisten, die meinen: "Das ist meine Freiheit, ich habe das Recht, was interessieren mich andere usw." zerstören das, was bis dahin von vielen Gemeinden toleriert wurde und nun der gesamten Gemeinschaft schadet.
Was ist beim "Frei Stehen" zu beachten.
Allgemein
kann z.B. durch entsprechende Beschilderung verboten sein. Meist wird dies durch einen Zusatz auf dem Schild angezeigt (z.B. 22 – 6 Uhr). In vielen Gemeinden, im In- und Ausland, ist das Übernachten im Fahrzeug verboten. Dort hilft auch die Ausrede "Parken zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" nicht weiter, ein Bußgeld wird fällig und der Platz ist unverzüglich zu verlassen.
Manch einer freut sich, ein Plätzchen am Strand, See oder Fluss gefunden zu haben. Er parkt, holt Tisch und Stuhl heraus und will bei einem Gläschen Wein den tollen Blick genießen, genau wie er es in der Werbung gesehen hat. Aber, sofern es sich nicht um einen speziell ausgewiesenen Stellplatz, sondern um eine für den gesamten Verkehr öffentlich nutzbare Fläche handelt, ist das Campingverhalten verboten (Camping interdit) und ein Bußgeld droht. Im Großen und Ganzen, wobei es kleine länderspezifische oder regionale Unterschiede geben kann, gilt als Camping-Verhalten, wobei schon ein Indiz von den aufgeführten genügt
Besonderheiten Frankreich
Fazit:
Frei Stehen ist in Frankreich an vielen Orten möglich, auch wenn inzwischen durch die exorbitante Zunahme der "Weißen Flotte" viele Plätze abgeschrankt oder entsprechende Verbotsschilder aufgestellt wurden. Zu 100% kann man sich sicher sein, an einem Ort parken zu dürfen, wenn er durch ein Wohnmobilschild gekennzeichnet ist.
Weitere Infos (externe frz. Links)
https://www.lecampingsauvage.fr/legislation-et-reglementation/camping-sauvage-bivouac
https://www.homecamper.fr/blog/reglementation-camping-sauvage-et-bivouac/
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