Frankreich-Mobil-Erleben

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Angeln

09.02.2021

Angeln ist auch eine Leidenschaft der Franzosen.
Überall sitzen oder stehen sie mit ihren Ruten, an Flüssen und Bächen, an Seen und am Meer. Doch darf man entgegen den deutschen Bestimmungen einfach ohne Angelschein die Angel ins Wasser halten? Leider nicht überall.

Wir fassen uns hier kurz und für alle Petrijünger, mit oder ohne Angelschein, verweisen wir auf die Bestimmungen (Links) am Ende des Beitrags.


Angeln am Meer ist ohne Angelschein möglich.

Das Angeln vom Strand aus ist ohne besonderen Angelschein erlaubt, jedoch 
  • nur mit einer Rute,
  • die mit maximal zwei Haken ausgestattet ist.
  • Es dürfen keine trächtigen Weibchen geangelt werden.
  • Die Mindestmaße für einen Fang muss immer eingehalten werden.
  • Fangmenge nur für den Eigenverbrauch.
  • Der Verkauf des Fangs ist verboten.
  • An manchen Häfen, an Militärbasen, Kraftwerken, Schiffsschleusen oder in der Nähe von Fabriken ist der Fischfang verboten.
  • Die vor Ort geltenden Bestimmungen zu den Fischarten, Mengen und Mindestmaße sowie Fangzeiten sind einzuhalten
  • Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 22.500 €! (Kein Schreibfehler)

Alle notwendigen Informationen sind vor Ort beim «Office de tourisme» oder im Rathaus (Marie oder Hôtel de Ville) erhältlich.

Angeln an Binnengewässer (Flüsse, Bäche und Seen)

ACHTUNG: 

  • Nur mit französischem Angelschein
  • Ansonsten ist ein Bußgeld von 150 – 450 € fällig.
  • In Frankreich werden die Angelscheine sehr oft kontrolliert.
  • Der deutsche Angelschein hat keine Gültigkeit!

Die Gewässer sind in zwei Kategorien eingeteilt, die die Anzahl der Routen, Angelzeiten und Fischarten festlegen, und teils unterschiedlichen örtlichen Vorschriften unterliegen.

Ein Angelschein (Carte de Pêche) für Binnengewässer ist prinzipiell vorgeschrieben. Dieser kann auch vor Ort in Geschäften für Anglerbedarf, in Sportgeschäften und teils im Tabakladen für einen entsprechenden Ort oder Bezirk, als Tages-, Urlaubs- oder Jahresschein erworben werden. Wenn, sollte man einen interföderalen Angelschein erwerben, ansonsten ist der Schein nur für das jeweilige Departement gültig.

Prinzipiell darf nur 30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang und nicht im Umkreis von 50 Metern von Fischtreppen, Staudämmen und Schleusen geangelt werden.

Umfassende Informationen zum Angelschein und den Bestimmungen finden Sie hier [externer Link] 
und Online können Sie hier den Angelschein beantragen [externer Link]

© FME-20210209

 
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