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Winterreifen-Pflicht

Ab dem 1. November 2021 sind Ketten oder Winterreifen in Berggebieten und
48 Departements obligatorisch 

20. Januar 2021

Während bei uns in Deutschland Winterreifen-Pflicht bzw. Ganzjahresreifen (M+S mit Schneeflocken-Symbol) schon verpflichtend sind, hat nun auch Frankreich die Winterreifen-Pflicht erweitert.
Da die an Deutschland angrenzenden Departements die Winterreifenpflicht einführen, ist die Winterreifenpflicht für deutsche Urlauber somit vom 1. November bis 31. März obligatorisch.

Die neue Verpflichtung
Ab dem 1. November 2021 sieht das am 18. Okt. 2020 im Amtsblatt veröffentlichte Dekret Nr. 2020-1264 folgendes vor:

  • Die neuen Verpflichtungen betreffen leichte und Nutzfahrzeuge, Wohnmobile, schwere Nutzfahrzeuge und Reisebusse, die in den von den Präfekten festgelegten Gebieten im Umlauf sind. Sie gelten nicht für Fahrzeuge mit Spikereifen.
  • Leichte Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile müssen entweder über abnehmbare Vorrichtungen (Schneeketten aus Metall oder Textil) verfügen, die an mindestens zwei Antriebsräder montiert werden müssen, oder die Fahrzeuge müssen mit vier Winterreifen ausgestattet sein.
  • Reisebusse, Busse und schwere Nutzfahrzeuge ohne Anhänger oder Sattelauflieger unterliegen ebenfalls den gleichen Verpflichtungen wie die oben genannten Fahrzeuge, wobei zwischen Ketten oder Winterreifen gewählt werden kann.
  • Derzeit und bis zum 1. November 2021 ist eine spezielle kettenartige Ausrüstung nur auf den Straßen vorgeschrieben, auf denen das Schild installiert ist, wenn sie schneebedeckt sind.
  • Das Dekret definiert als "Winter-Reifen" diejenigen Reifen,, die die Kennzeichnung "M + S" (Schlamm + Schnee) tragen, allein oder in Verbindung mit der "alpinen" Kennzeichnung (Schneeflocke), die drei Berggipfel mit einer Schneeflocke darstellt.
  • Ab dem 1. November 2024 gelten nur noch Reifen als Winterreifen, mit dies das bekannte Schneeflockensymbol tragen. M+S Reifen ohne Schneeflocken-Symbol sind dann nicht mehr zulässig.

Ab dem 1. November 2021 sind Winterreifen oder Ketten für den gesamten Winter bis zum 31. März obligatorisch. Insgesamt sind 48 Departements von dieser neuen Regelung betroffen.

Liste der Departements ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit:

Ain
Allier
Alpes-de-Haute-Provence
Hautes-Alpes
Alpes-Maritimes
Ardèche
Ariège
Aude
Aveyron
Cantal
Côte-d'Or
Creuse
Doubs
Drôme
Eure-et-Loir
Gard
Haute-Garonne

Hérault
Isère
Jura
Loire
Haute-Loire
Lot
Lozère
Meurthe-et-Moselle 
Moselle
Nièvre
Puy-de-Dôme
Pyrénées-Atlantiques
Hautes-Pyrénées 
Pyrénées-Orientales
Bas-Rhin 
Haut-Rhin

Rhône
Haute-Saône
Saône-et-Loire
Savoie
Haute-Savoie
Tarn
Tarn-et-Garonne
Var
Vaucluse
Haute-Vienne
Vosges
Yonne
le Territoire de Belfort
Corse du Sud
Haute-Corse

 
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