Frankreich-Mobil-Erleben

Das informative Online-Magazin für Wohnmobilisten, Camper und  Individualisten
 

COVID-19       

Update vom 01.05.2021

Mit Wirkung ab 3. Mai 2010

  • ist der touristische Reiseverkehr innerhalb Frankreichs wieder möglich.
  • sind bei der Einreise aus EU-Statten und der Schweiz ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und eine eidesstattliche Erklärung erforderlich.
  • sind Campingplätze, Ferienhäuser und  Hotels wieder geöffnet. 
  • beginnt die Ausgangssperre um 19 Uhr und endet 6 Uhr morgens.

Alle wichtigen Infos, ausführlich erklärt die ständig aktualisiert werden, sind auf unserer Partnerseite zu finden. 

https://www.chiennormandie.de/corona02-2021/     
Mai 2021: Der Lockdown-Ausstieg in Frankreich - Mein Frankreich

Update vom 02.04.2021

Alle wichtigen Infos, die ständig aktualisiert werden, sind auf unserer Partnerseite zu finden. 

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Update vom 22.01.2021

  • Ab Sonntag, 24. Januar wird für die Einreise nach Frankreich ein negativer PCR-Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. 
  • Der Mindestabstand wurde von 1 m auf 2 m erweitert.
  • Maskenpflicht: Nur die chirugischen, FFP2-Masken und industriell hergestellte Stoffmasken der Kategorie 1 sind zulässig. Selbstgenähte Stoffmasken sind in der Öffenrtliochkeit nicht mehr zulässig, der Verstoß wird aber noch nicht mit Bußgeld geahndet.

 

Update vom 15.01.2021

Ab 16. Januar 2021 wird die Ausgangssperre in Frankreich verschärft und es gilt landesweit eine Sperrstunde von 18 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf das Haus oder Domizil (z.B. Wohnmobil) nur aus einem triftigem Grund und mit einem Passierschein verlassen werden. Somit sind auch Fahrten mit dem Fahrzeug verboten, Wohnmobil-Reisende sollten bis 18 Uhr also einen Stellplatz erreicht haben.
Alle weiteren Einzelheiten sind unserem Update vom 01.12.2020 zu entnehmen. Für detailierte Infos zu den Covid-19 Maßnahmen in Frankreich empfehlen wir die die Beiträge folgender Seiten:



Update vom 01.12.2020

Reisen und Übernachtungen sind unter Auflagen wieder möglich

Während Deutschland kurz vor Weihnachten einem neuen und harten Lockdown zusteuert, sind die Infektionszahlen in Frankreich gefallen, vielleicht nicht zuletzt durch die harten Maßnahmen. Geschäfte mussten cirka vier Wochen schließen, dazu herrschte eine strikte Ausgangssperre. Um das Haus oder die Wohnung zu verlassen, benötigte jeder eine zertifizierte Selbstauskunft über seinen Aufenthalt im Freien, der in einen maximalen Umkreis von 1 km und nicht länger als eine Stunde pro Tag dauern durfte.

Die neuen Maßnahmen wurden daher angepasst und sind ab 15. Dezember gültig, über welche unsere französischen Freunde nach der "Zwangshaft" sicherlich erfreut sind, obwohl es weiterhin Beschränkungen gibt.

Hier für Frankreich-Reisende nun das Wichtigste in Kürze, wobei diese neue Vorschriften auch für ausländische Personen Gültigkeit haben.

Reisen nach und in Frankreich und der Transit.

  • Sind ab 15. Dezember wieder zu bestimmten Zeiten möglich.
  • Es gilt eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr.
  • Fahrten dürfen in diesem Zeitraum nicht unternommen werden.
  • Das Haus oder Fahrzeug (Wohnmobil, Caravan) darf in dieser Zeit nicht verlassen werden.
  • Die Ausgangssperre gilt auch an Silvester! Beachten Sie ausserdem, dass es in Frankreich verboten ist, Feuerwerkskörper zu zünden. Es gilt ein Böllerverbot.
  • Nur am 24. Dez. (Heiligabend) wird die Ausgangssperre aufgehoben, um zum Beispiel die Messe zu besuchen.
  • Ausnahmen:
    Während der Sperrstunde muss ein triftiger Grund für den Aufenthalt im Freien oder für die Fahrt nachgewiesen werden. Trifftige nachweisbare Gründe sind zum Beispiel:
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fahrten und Reisen aus gesundheitlichen oder zwingenden familiären Gründen. Sportliche Aktivitäten sind jedoch während der Sperrstunde verboten, das Ausführen des Hundes zum Gassi-Gehen ist jedoch erlaubt.
    Die Gründe für die Fahrt oder den Aufenthalt im Freien sind auf dem Formular "Attestation de déplacement dérogatoire" anzukreuzen.
  • Das Auswärtige Amt hat für die Bretagne und Korsika die Reisewarnung aufgehoben. Weitere wichtige Reise-Infos für die Frankreichreise sind auf deren Webseite nachzulesen.
  • FAZIT
    Das Reisen und Übernachten im Wohnmobil, Caravan, Ferienhaus oder Hotel ist ausserhalb der Sperrstunde also wieder uneingeschränkt möglich. Bis 20 Uhr sollte jedoch ein Stell- oder Campingplatz erreicht sein und das Fahrzeug bis 6 Uhr nicht mehr verlassen werden.

Sonstige Besonderheiten

  • Es gilt weiterhin die Maskenpflicht und die Hygieneregeln, dazu sind die örtlichen Bestimmungen zu beachten.
  • Ab 15. Dezember hat der Einzelhandel wieder uneingeschränkt geöffnet.
  • Hotels, Campingplätze und dergleichen dürfen öffnen, aber keine Restauration anbieten.
  • Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bars und Cafés bleiben weiterhin geschlossen.
  • Auch Orte mit Kulturangebot und Publikumsverkehr wie Theater, Kinos und Museen bleiben vorläufig bis zur nächsten Entscheidung am 7. Jan. 21 geschlossen, ebenso Skigebiete. Wintersport ist somit nicht möglich.
  • Auch an Weihnachten und Silvester gilt bei privaten Feiern eine Obergrenze von maximal sechs Erwachsenen. 

Update vom 01.12.2020

Reiseverbot in Frankreich
Urlaub ist bis auf weiteres nicht möglich


  1. Die im Update vom 31.10.2020 aufgeführten Regeln sind weiterhin bis 14. Dezember 2020 gültig.
  2. Entgegen vieler Falschmeldungen in Posts der sozialen Medien ist die Einreise und Durchreise nur in besonderen Fällen mit dem entsprechenden Dokument möglich. Ebenso sind touristische Reisen und der Aufenthalt weiterhin verboten.
  3. Am 1. Dezember gab Präsident Emmanuel Macron bekannt, dass die Skilifte und -stationen in Frankreich geschlossen auch über die Weihnachtstage und -ferien geschlossen bleiben.
  4. Weitere Informationen und die Reisezertifikate für "Notfall-Reisen" finden Sie auf folgenden externen Seiten:

Unser Tipp: Beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, nicht nur Ihrer Gesundheit zuliebe, diese Reisebeschränkungen, auch wenn manche Urlauber melden, dass sie trotz Verbot durch Frankreich nach Spanien in den Urlaub gefahren sind - es gibt auch viele Ladendiebe, die nicht erwischt werden. Ebenso mussten aber auch einige die traurige Erfahrung machen, dass sie neben der Bußgeldzahlung die sofortige und direkte Rückreise nach Deutschland antreten mussten; dass ist umso ärgerlicher, wenn man bereits 600 km und mehr in Frankreich zurückgelegt hat. 


Update vom 31.10.2020

Transit-Reisen sind nur in Ausnahmefällen möglich!

Nicht nur touristische Reisen (siehe Beitrag unten vom 29.10.20) sind nicht mehr erlaubt, auch bei Transitreisen gelten strenge Vorschriften und sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Dies betrifft alle, die mit ihrem Fahrzeug Frankreich zwecks ihrer Reise lediglich durchqueren wollen, um zum Beispiel nach Spanien oder Italien zu reisen, oder umgekehrt, obwohl die Binnengrenzen offen sind.

Während des Teil-Lockdowns im November sind Reisende in Frankreich aus dem Ausland unerwünscht. An den Grenzen ist daher mit verstärkten Kontrollen und möglicherweise auch Zurückweisungen (wenn man keinen triftigen Grund angeben kann) zu rechnen. Dies Kontrollen werden auch im Land, auf fast allen Straßen durchgeführt.

Die Einreise und der Transit ist nur gestattet, wenn 

  • ein negativer Coronatest, der nicht älter als 3 Tage ist, vorgelegt werden kann.
  • ein oder mehrere Dokumente vorgelegt werden, die den Grund für die Reise begründen
  • man:
    a) seinen nachweisbaren Hauptwohnsitz erreichen will. Ferienhäuser oder -wohnungen zählen nicht dazu.
    b) Ehepartner oder seine Kinder erreichen muss.
  • Fahrten zu touristischen Zwecken wie Urlaub, oder der Besuch von Verwandten und Freunden sind kein triftiger Reisegrund.
  • Jeder,  der nach Frankreich einreist , auch im Transitverkehr (zum Beispiel von Spanien nach Deutschland), muss einen ausgefüllten Reise-Passierschein "ATTESTATION DE DÉPLACEMENT INTERNATIONAL DÉROGATOIRE VERS LA FRANCE MÉTROPOLITAINE"  (PDF s. unten) bei sich führen.
    Anleitung für Rückreisende nach Deutschland:
    Neben Name, Adresse, Datum und Unterschrift, kreuzen sie im 2. Absatz "Ressortissants de l’Union européenne et assimilé" das 2. Feld "Personnes transitant par la France pour rejoindre leur résidence, ainsi que leurs conjoints et leurs enfants " an. Auf Deutsch: "Personen, die durch Frankreich reisen, um ihren Hauptwohnsitz oder deren Ehepartner oder Kinder zu erreichen"
  • Während der Durchreise gelten auch für Ausländer die verschärften Vorschriften während des Lockdowns. Neben der Maskenpflicht ist das Verlassen des Wohnraums nur zu bestimmten Zwecken und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung möglich. So darf man sich nur maximal 1 Stunde am Tag und nicht weiter als 1 km außerhalb seines Wohnsitzes im Freien aufhalten. 

        Ausführliche Informationen auf Deutsch finden Sie hier: 
           Mein Frankreich  Auswärtiges Amt

Einreise nach Frankreich von Ausländern (auch Transitverkehr):
Der Verkehr auf dem Staatsgebiet unterliegt strengen Vorschriften. Die Einzelheiten dieser Maßnahmen sind vom Innenministerium genau festgelegt worden
Kurz gesagt, Staatsangehörige des europäischen Raums können nur nach Frankreich einreisen:

  • um zu ihrem Hauptwohnsitz in Frankreich oder im Ausland zurückzukehren
  • um sich ihrer Familie anzuschließen (Ehepartner oder Kinder)
  • aus gesundheitlichen Gründe (z. Bsp. Operation)
  • aus beruflichen Gründen (Geschäftsreise, Warentransport usw.)

Touristische Reisen sind untersagt,
Doch was bedeutet "Touristische Reise"?

Die Welttourismusorganisation (WTO) definiert Tourismus als "Aktivitäten einer Person, die für weniger als einen bestimmten Zeitraum an einen Ort außerhalb ihrer gewöhnlichen Umgebung reist, wobei der Hauptreisezweck ein anderer ist als die Ausübung einer Tätigkeit, die vom besuchten Ort aus vergütet wird".
Oder anders ausgedrückt: Eine touristische Reise liegt vor mit dem Verlassen des üblichen Lebensmittelpunktes und dem Aufenthalt an einer anderen Destination bzw. dem Bereisen einer anderen Region.


Fazit: 

Wir interpretieren daraus: Unabhängig vom Zielort, egal ob er sich in Frankreich oder im angrenzenden Ausland befindet. Jede Fahrt, unabhängig vom Zielort, die nicht zum Arbeitsort oder Hauptwohnsitz und nicht zum Erwerb des Einkommens (Geschäftsreise) unternommen wird, stellt somit eine touristische Reise dar. Auch wenn sich der Zielort nicht in Frankreich befindet, stellt Einreise nach Frankreich eine touristische und somit untersagte Reise dar.


Beispiel:
Aus unserer Sicht darf somit ein EU-Staatsangehöriger von Spanien nach Frankreich einreisen, um seinen Hauptwohnsitz (nachweisbar durch Personalausweis) in Frankreich oder in seinem Heimatland zu erreichen.

Dagegen stellt die Fahrt zum Beispiel von Deutschland nach Spanien ins dortige Ferienhaus oder zu einer anderen Beherbergungsstätte eine touristische Reise dar, da dort nicht der Hauptwohnsitz ist.

 

Unser Ratschlag: Reisen nach oder durch Frankreich, ausgenommen die Rückreise zum Hauptwohnsitz nach Deutschland, sollten vermieden werden. Die Gefahr einer hohen Geldstrafe oder die Aufforderung der sofortigen Rückreise ist groß.

Hinweis:  Alle Informationen und Auskünfte sind ohne Gewähr und erfolgen nach unserem besten Wissen. Unsere Recherchen basieren auf den staatlichen und offiziellen Seiten. Kurzfriste Veränderungen und neue Vorschriften sind im Hinblick auf die derzeitige Situation täglich möglich.  Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt zur 100% Sicherheit bei den entsprechenden Behörden.

 29.10.2020

Am 28.10 hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron den erneuten landesweiten Lockdown und die Ausgangssperre verkündet. Seit heute sind die genauen Regeln bekannt. Wir beschränken uns hier nur auf Vorschriften, die den mobilen Urlauber mit Wohnmobil oder Caravan betreffen.

  1. Der Lockdown und die Maßnahmen gelten ab 30. Oktober 2020.
  2. Die derzeitige Maßnahme soll vorläufig bis 1. Dezember 2020 gelten.
  3. Touristische Reisen, auch für Franzosen, sind nicht mehr gestattet. Dies betrifft auch den Aufenthalt bzw. die Übernachtung auf einem Wohnmobilstellplatz oder Campingplatz. 
  4. Wir haben die gleiche Situation, wie im Frühjahr. Es besteht zwar kein Einreiseverbot, aber auf Stell- und Campingplätze, sowie auf geduldeten Parkplätzen dürfen nur stehen:
    * Diejenigen, die das ganze Jahr in ihrem Wohnmobil wohnen und keinen anderen Wohnsitz haben
    * Diejenigen, die es für ihre Arbeit verwenden,
    * Diejenigen, die aus irgendeinem Grund (zum Beispiel medizinisch) nicht nach Hause zurückkehren können.

Kurzum: Mobiles Reisen in Frankreich ist derzeit nicht möglich - geahndet wird mit Bußgeldern ab 135 Euro

Auch hier in Deutschland wurden neue Maßnahmen verkündet, aber die Franzosen trifft es weitaus härter. So dürfen dürfen die Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnungen nur noch zum Einkaufen, für Arztbesuche oder für eine Stunde für Sport oder Spaziergänge mit dem entsprechenden Dokument verlassen.

Für alle, die sich mit dem Thema tiefer beschäftigen möchten, empfehlen wir folgende externe Links

Chien Normandie (deutsch)    Le Monde du Camping-Car (frz.)     Le Parisien (frz.)    Gouvernement (frz.)   

 

Corona in Frankreich

Kann ich mit dem Wohnmobil nach Frankreich fahren und was muss ich beachten?

15. Oktober 2020

Vorwort
Ja, man kann nach Frankreich reisen. Auch dort gibt es wie in Deutschland Gebiete mit einer sehr geringen Infektionsrate.
Wir raten aber Arbeitnehmern und Familien mit Schülern, wegen einem evtl. Lohn- und Schulausfall im  Hinblick auf die Quarantäne, von einer Reise über die Herbstferien davon ab, ebenso den gesundheitlich gefährdeten Personengruppen.
Diese Information dient somit überwiegend Rentnern, Privatiers, digitalen Nomaden und anderen Personen, die mit diesen Einschränkungen und dem Risiko leben können.
 

Einreise
Trotz steigender Infektionszahlen und fast täglich neuen Hiobsbotschaften und Regeln ist die Einreise nach Frankreich weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Ein Coronatest muss nicht vorgelegt werden. 

Ausreise
Wer von Frankreich nach Deutschland wieder einreist, muss sich 48 Stunden vor oder nach der Wiedereinreise nach Deutschland auf Corona testen lassen und solange in Quarantäne bleiben, bis das Testergebnis vorliegt.

Ab dem 8. November sollen jedoch neue Regeln für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gelten: Reisende ohne triftigen Reisegrund müssen dann zehn Tage lang in Quarantäne, können sich aber ab dem fünften Tag frei testen lassen.

Corona in Frankreich und Ausgangssperren

 

Wegen der rasant steigenden Corona-Zahlen hat die französische Regierung die Corona-Beschränkungen nochmals verschärft. Zwischenzeitlich gilt in über 46 Departements wieder die Ausgangssperre. So darf  zwischen 21 Uhr abends und sechs Uhr morgens das Haus nicht mehr verlassen werden, somit gilt auch ein Fahrverbot während dieser Zeit. Dies betrifft auch Wohnmobilfahrer, auch sie dürfen ab 21 Uhr ihr Fahrzeug nicht mehr verlassen oder bewegen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 135 Euro.  

In Paris und in Marseille gilt schon längerer Zeit die "höchste Alarmstufe". So mussten Bars und Cafés, Clubs und Tanzsäle schließen; ebenso sind Feste jeglicher Art untersagt. Restaurants dürfen hingegen unter Einhaltung der verschärften Hygiene-Regeln geöffnet bleiben. 
Trotzdem können jederzeit neue Vorschriften und Verbote erlassen werden. Beachten Sie daher unbedingt die Nachrichten oder informieren Sie sich auf   
Deutsche Vertretung in FrankreichMein FrankreichChiennormandieGouvernement.fr

 

Krankenversicherung
Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn, ob Ihre Krankenversicherung im Ausland Epidemien oder Pandemien vom Versicherungsschutz oder im Fall einer Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausschließt. Dies betrifft auch Reise-Krankenversicherungen. Externe Info 

Reiseziele
Im Hinblick auf Corona, sollte man die oben genannten Großstädte und das weitläufige Umland unbedingt meiden. Frankreich bietet mehr als die risikoreichen Regionen. Wir empfehlen, sich täglich über die Risikogebiete in den Medien zu informieren, und Departements mit der geringsten Infektionsrate auszuwählen. Hilfreich ist hierbei diese Karte, je heller das Departement farblich unterlegt ist, desto geringer ist die Rate. Meiden Sie also die roten Gebiete für einen Aufenthalt. Welche Departements derzeit mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft hat, haben wir am Ende dieses Berichts aufgeführt.

Wohnmobilstellplätze
Anstatt die bekannten und hochgelobten Stellplätze anzufahren, wie man sie in deutschen Stellplatzführer findet, sollte man über andere Stellplatzführer und Apps Plätze wählen, die mehr Plätze vorstellen, und welche vielleicht nicht mit 5 Sternen bewertet sind und nicht in einem Risikogenbiet liegen. Hier empfehlen wir folgende Stellplatzführer:  Park4night CampercontactCampingcar-info

Auch die privaten Stellplätze wie Camping Ferme, Homecamper, Camper für Camper und die Camping Municipal (sofern noch geöffnet) sind ideale und oft die bessere Alternative. Alle Informationen zu diesen Anbietern finden Sie auf dieser Seite

 

Winter, Kälte und Gas

Bei winterlichen tiefen Temperaturen geht bei manchen bereits nach 48 Stunden das Gas zur Neige, und nur wenige haben mehr als zwei Flaschen an Bord. Damit nicht schon der Urlaub wegen Gasmangel nach 4-6 Tagen zu Ende ist, sollte man sich bereits vor Reisebeginn mit einem Adapter oder Gasschlauch (G2) ausrüsten, um eine französische Gasflasche nutzen zu können. Alle wichtigen Infos dazu haben wir auf unserer Seite "Gas" erklärt.

Viele Stellplätze sind auch mit Strom ausgestattet. Um Gas für die Heizung zu sparen, kann man einen kleinen Heizofen(Amazon) mit wenig Stromverbrauch nutzen, damit nicht der gesamte Stellplatz lahm gelegt wird.

 

 

 

Campingplätze
sind ab Ende September meist "Mangelware". Nur sehr wenige, ausgenommen in den Wintersportgebieten, haben zwischen Oktober und Ostern geöffnet. 

Das sollten Sie unbedingt beachten

  • Informieren Sie sich vor Ort über die dort geltenden Corona-Regeln. Jeder Bürgermeister hat das Recht, für seine Gemeinde entsprechende Regeln aufzustellen. So kann es selbst in ländlichen Gebieten möglich sein, dass im Ort, am Strand oder in bestimmten Zonen Maskenpflicht gilt.
  • Vermeiden Sie, soweit dies möglich ist, persönliche enge Kontakte mit Fremden oder Orte mit großen Menschenansammlungen.
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1.50 m ein.
  • Vermeiden Sie tägliche Einkäufe und Restaurant- oder Barbesuche.
  • Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände wenn Sie ins Mobil zurückkehren
  • Auch die französischen Wohnmobilzeitschriften empfehlen:
    Halten Sie auf dem Stellplatz einen größeren Abstand als üblich zum Nachbarn ein und lassen Sie nach Möglichkeit eine Bucht zwischen den Fahrzeugen frei.

 

Gefährdete Departements
Die französische Regierung hat ihrerseits eine Reihe von Départements als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.
Dies sind derzeit die Départements Ain 01, Alpes-de-Haute-Provence 04, Hautes-Alpes 05, Alpes-Maritimes 06, Ariège 09, Aude 11, Aveyron 12, Bouches-du-Rhône 13, Calvados 14, Charente 16, Corrèze 19, Corse-du-Sud 2A, Haute-Corse 2B, Côte-d‘Or 21, Doubs 25, Drôme 26, Eure 27, Gard 30, Haute-Garonne 31, Gers 32, Gironde 33, Hérault 34, Ille-et-Vilaine 35, Indre-et-Loire 37, Isère 38; Landes 40, Loire 42, Haute-Loire 43, Loire-Atlantique 44 ; Loiret 45, Lozère 48, Maine-et-Loire 49, Marne 51, Haute-Marne 52, Meurthe-et-Moselle 54, Morbihan 56, Nièvre 58, Nord 59, Oise 60, Pas-de-Calais 62, Paris 75, Puy-de-Dôme 63; Pyrénées-Atlantiques 64; Hautes-Pyrénées 65, Pyrénées-Orientales 66; Bas-Rhin 67, Rhône 69, Saône-et-Loire 71, Sarthe 72, Savoie 73, Seine-Maritime 76, Seine-et-Marne 77, Yvelines 78, Somme 80, Tarn 81, Tarn-et-Garonne 82, Var 83, Vaucluse 84, Vienne 86, Haute-Vienne 87, Yonne 89, Territoire de Belfort 90, Essonne 91, Hauts-de-Seine 92, Seine-Saint-Denis 93, Val-de-Marne 94, Val-d'Oise 95, im europäischen Teil, Mayotte 976, Guadeloupe 971, Guyana 973, Saint Barthélemy 977, Saint-Martin 978, Martinique 972 und La Réunion 974 in Übersee. Für die Überseegebiete Französisch-Guayana und Mayotte gelten wegen erhöhter Virusverbreitung Einreisebeschränkungen.
Am 24. September 2020 hat die französische Regierung eine neue COVID-19-bezogene Klassifizierung des Staatsgebietes verkündet: Alarm (alerte - A), verstärkter Alarm (alerte renforcée - AR) und maximaler Alarm (alerte maximale - AM). Sie orientiert sich vor allem an der allgemeinen 7-Tages-Inzidenz (A ≥ 50, AR ≥ 150, AM ≥ 250). Die Stufe AM gilt aktuell für das Stadtgebiet von Paris (75) und die umliegenden Departements Hauts-de-Seine (92), Seine-Saint-Denis (93) und Val-de-Marne (94), den Großraum Marseille/Aix-en-Provence, die Städte Lille, Grenoble, Lyon, Saint-Etienne, Montpellier und Toulouse und das Überseegebiet Guadeloupe.
[Quelle: Auswärtiges Amt für Frankreich]   LINK

Allen, die trotz dieser Krise Ihren Urlaub in Frankreich verbringen,

 wünschen wir einen schönen Aufenthalt und kommen Sie gesund wieder.


© FME 20201015

 

 

 

 

 
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