Frankreich-Mobil-Erleben

Das informative Online-Magazin für Wohnmobilisten, Camper und  Individualisten
 

Urlaub mit Hund

 Auch des Menschen bester Freund muß nicht auf seinen Urlaub verzichten und zuhause bleiben.

 

Grundsätzlich ist Frankreich ein hundefreundliches Land, ihnen wird  viel Freiheit gelassen, und wie jeder schon bemerkt hat, reisen unzählige Hunde mit ihrem Herrchen und Frauchen im Wohnmobil und Caravan mit. Bis auf wenige Ausnahmen sind Hunde überall willkommen.

 

Sogar in vielen Lokalen und Restaurants wird dem Hund ein Napf mit frischem Wasser serviert. Sehen Sie am Eingang die Aufschrift "Toutou Bar" an der Wand, ist das nicht für Sie gedacht, darunter steht immer ein gefüllter Wassernapf, auch für vorbeiziehende Vierbeiner.

Nichtsdestotrotz gibt es aber auch in Frankreich gewisse Regeln zu beachten. Beginnen wir mit den

Einreisebestimmungen

  • Der Hund darf  nicht jünger als 3 Monate alt sein.
  • Der Hund muss mittels Tattoo oder Mikrochip genau identifizierbar sein.
  • Der Europäische Impfpass muss mit sich geführt werden, und die Impfungen dürfen nicht mehr als ein Jahr und weniger als einen Monat zurückliegen. Die 3 Jahre gültige Tollwutimpfungen sind auch in Frankreich anerkannt, sofern der Impfstoff explizit im Impfpass angegeben ist.
  • Handelt es sich um einen sogenannten Listenhund, ist die Einreise für ausländische Staatsbürger fast unmöglich.
    a) Für Hunde, die der Kategorie 2 zugeordnet sind, müssen folgende Auflagen erfüllt werden, wie  Wohnsitz in Frankreich, Abstammungsnachweis, Sachkundenachweis u.v.m.
    b) Hunden der Kategorie 1 ist die Einreise nach Frankreich vollständig verboten.
     Genaue Angaben finden Sieunten im Anhang als PDF. 
  • Erkundigen Sie sich vor Ihrer Einreise nach Frankreich bei Ihrem Tierarzt.
Listenhunde.pdf (136.15KB)
Listenhunde.pdf (136.15KB)

Ausführliche Informationen zur Einreise und die verbotenen Hunderassen erhalten Sie unter: https://de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen

Diese Schilder sollten Sie kennen

Hundeverbot
Neben den üblichen Hundeverbotsschilder, bedeutet das obige Schild: "Hunde verboten, auch wenn sie an der Leine geführt werden". 

Leinenpflicht

Eine grundsätzliche Leinenpflicht, ausgenommen für Listenhunde, gibt es in Frankreich nicht. In Städten, auf Campingplätzen oder an Stränden können jedoch Schilder auf eine Leinenpflicht hinweisen.

Eindeutig
oder? Dazu müssen die festen Hinterlassenschaften des Hundes überall in Frankreich vom Besitzer entfernt werden. Der Großteil der Städte, Gemeinden und Campingplätze stellen dafür auch entsprechende Tütenspender auf. Bußgeld droht zwischen 68 - 135 €.

Im Restaurant und Hotel und auf dem Campingplatz
sind Hunde, bis auf wenige Ausnahmen immer herzlich willkommen.

Hunde am Strand
Ja, wir sagen Ihnen [HIER], wo und was Sie beachten müssen.

Fazit: 
Wenn Sie als Urlaubsort nicht gerade einen Hotspot in der Hauptsaison ausgesucht haben, steht einem unbeschwerten Hunde-Strand-Urlaub nicht entgegen.

 


 
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